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Glossar

Bildmarke

Eine Bildmarke besteht aus einer grafischen Gestaltung ohne Wortbestandteil, etwa einem Logo oder Symbol; kombiniert sie Bild und Wort, spricht man von einer Wort-Bild-Marke. Anders als die Wortmarke schützt sie nur die konkrete grafische Ausgestaltung, nicht das Wort in beliebiger Schreibweise. Rechtsgrundlage ist wie bei jeder Markenform Paragraf 3 Markengesetz.

Begriff
Bildmarke
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Weil der Schutz an die konkrete Gestaltung gebunden ist, greift eine Bildmarke enger als eine Wortmarke: eine leicht abgewandelte Grafik kann bereits außerhalb des Schutzbereichs liegen.

Wort-Bild-Marken kombinieren beide Formen und sind in der Praxis häufig, etwa bei Logos mit Firmennamen in einer bestimmten Schrift und Farbe.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 3 Markengesetz (MarkenG) - Als Marke schutzfähige Zeichen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Bei diesem Portal laufen mehrere Arbeitsschritte KI-gestützt: die Formulierung und Gliederung der Seitentexte, die recherchegestützte Auswahl und Prüfung der Datenquellen bei der Einrichtung sowie die Erstellung der Bildmotive, die als generierte Bilder und nicht als Stockfotos entstehen. Ob eine Website die Berufsbezeichnung Patentanwalt nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an allen Treffern geprüft wurden. Die Zusammenführung doppelter Kanzleien läuft rein mechanisch über Name, Postleitzahl und Straße. Name, Anschrift und sonstige Angaben der Kanzleien stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler, veraltete Angaben und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die genannten Quellen, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.