Hinweise zu Ratgebern, Gebühren und Registern
Über dieses Formular melden Sie einen Fehler in einem Ratgeber, im Glossar oder im Markengebührenrechner, etwa eine veraltete Gebühr des DPMA oder des EUIPO. Wer wissen will, ob wir Daten über ihn speichern, fragt ebenfalls hier. Ob Ihre Erfindung patentfähig ist oder Ihre Marke eine ältere verletzt, beantworten wir nicht.
Wer antwortet
- Betreiber
- MADE-WITH.AI LTD
- Antwortfrist bei DSGVO-Auskunft
- ein Monat
- Stand dieser Seite
- 6. Oktober 2026
Ihre Nachricht
Ein Betrag oder eine Regel ist veraltet
Das Deutsche Patent- und Markenamt und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum ändern ihre Gebühren von Zeit zu Zeit. Dann rechnet der Markengebührenrechner mit alten Beträgen. Nennen Sie uns die Gebührennummer und den neuen Betrag mit Fundstelle.
Wir prüfen die Meldung an der amtlichen Quelle. Stimmt sie, ändern wir Rechner oder Ratgeber und vermerken den neuen Stand auf der Seite.
Einzelne Kanzleien zeigt PatentanwaelteListe derzeit nicht. Ob jemand als Patentanwalt zugelassen ist, sehen Sie im Patentanwaltsregister der Patentanwaltskammer oder in der Vertreterliste des Europäischen Patentamts.
Auskunft, Berichtigung, Löschung
Betroffene Personen haben nach Art. 15 bis 17 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Dieses Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Sagen Sie uns, um welche Kanzlei oder welche Seite es geht. Als Kanzlei nennen Sie bitte Namen und Ort. Ohne diese Angaben können wir Ihre Daten nicht sicher von denen anderer trennen.
Schriftlich statt am Telefon
Zu Patentanmeldung, Markenschutz und Erfindervergütung beraten wir nicht, auch nicht telefonisch. Geschriebenes wird schneller gelesen und beantwortet als ein Anruf, und eine Korrektur braucht ohnehin den Bezug in Textform. Die Rufnummer des Anbieters steht im Impressum, wie es § 5 DDG verlangt.
Fristen im Patentrecht sind streng. Eine erste Patentanmeldung begründet zum Beispiel ein Prioritätsrecht, das nur zwölf Monate gilt (Art. 4 der Pariser Verbandsübereinkunft). Läuft bei Ihnen eine Frist gegenüber einem Amt, wenden Sie sich direkt an eine Patentanwaltskanzlei.
Was mit Ihren Angaben geschieht
Wir verarbeiten Anliegen, Bezug, Nachricht und Ihre Adresse ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Abschluss der Bearbeitung wird die Meldung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.