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Glossar

Verwechslungsgefahr

Verwechslungsgefahr besteht, wenn das Publikum ein jüngeres Zeichen wegen seiner Ähnlichkeit mit einer älteren Marke derselben oder ähnlicher Waren und Dienstleistungen derselben betrieblichen Herkunft zuordnen könnte. Nach Paragraf 14 Markengesetz kann die Markeninhaberin einem Dritten deshalb untersagen, ein verwechslungsfähiges Zeichen für Waren zu benutzen, es zu bewerben oder Waren darunter ein- und auszuführen.

Begriff
Verwechslungsgefahr
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Prüfung wägt drei Faktoren gegeneinander ab, nämlich die Ähnlichkeit der Zeichen, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und die Kennzeichnungskraft der älteren Marke. Eine sehr bekannte Marke wird tendenziell gegen mehr Ähnlichkeit geschützt als eine schwache.

Verwechslungsgefahr ist sowohl im Widerspruchsverfahren vor dem Amt als auch in der gerichtlichen Verletzungsklage der zentrale Prüfungspunkt, mit jeweils eigenen Verfahrensregeln.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 14 Markengesetz (MarkenG) - Ausschließliches Recht, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Bei diesem Portal laufen mehrere Arbeitsschritte KI-gestützt: die Formulierung und Gliederung der Seitentexte, die recherchegestützte Auswahl und Prüfung der Datenquellen bei der Einrichtung sowie die Erstellung der Bildmotive, die als generierte Bilder und nicht als Stockfotos entstehen. Ob eine Website die Berufsbezeichnung Patentanwalt nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an allen Treffern geprüft wurden. Die Zusammenführung doppelter Kanzleien läuft rein mechanisch über Name, Postleitzahl und Straße. Name, Anschrift und sonstige Angaben der Kanzleien stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.