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Glossar

Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt

Vor dem Europäischen Patentamt darf nur vertreten, wer als zugelassener Vertreter in die vom Amt geführte Liste eingetragen ist. Die Zulassung setzt nach Artikel 134 des Europäischen Patentübereinkommens den erfolgreichen Abschluss der europäischen Eignungsprüfung voraus, die aus einer Grundlagenprüfung und vier Hauptprüfungsarbeiten besteht. Deutsche Patentanwälte erwerben diesen Status meist zusätzlich zur nationalen Zulassung.

Begriff
Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Liste der zugelassenen Vertreter führt das Europäische Patentamt öffentlich; Anmelderinnen und Anmelder können darüber prüfen, ob eine Kanzlei vor dem Amt auftreten darf.

Neben Patentanwälten mit deutscher Zulassung können auch Rechtsanwälte, die die europäische Eignungsprüfung bestanden haben, als zugelassene Vertreter auftreten. Der Status ist von der nationalen Zulassung nach deutschem Recht rechtlich unabhängig.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Find a professional representative, Europäisches Patentamt (EPA),

Einsatz von Sprachmodellen

Bei diesem Portal laufen mehrere Arbeitsschritte KI-gestützt: die Formulierung und Gliederung der Seitentexte, die recherchegestützte Auswahl und Prüfung der Datenquellen bei der Einrichtung sowie die Erstellung der Bildmotive, die als generierte Bilder und nicht als Stockfotos entstehen. Ob eine Website die Berufsbezeichnung Patentanwalt nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an allen Treffern geprüft wurden. Die Zusammenführung doppelter Kanzleien läuft rein mechanisch über Name, Postleitzahl und Straße. Name, Anschrift und sonstige Angaben der Kanzleien stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler, veraltete Angaben und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die genannten Quellen, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.