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Glossar

Diensterfindung

Eine Diensterfindung ist eine Erfindung, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses macht und die entweder aus der ihr obliegenden Tätigkeit im Betrieb entstanden ist oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs beruht. Sie ist nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden, der über die Inanspruchnahme entscheidet.

Begriff
Diensterfindung
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Meldepflicht nach Paragraf 5 Arbeitnehmererfindungsgesetz trifft die Arbeitnehmerin, nicht den Arbeitgeber. Erst mit der ordnungsgemäßen Meldung beginnen die gesetzlichen Fristen für die Inanspruchnahme zu laufen.

Nimmt der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch, gehen die Rechte auf ihn über, und die Arbeitnehmerin erhält im Gegenzug einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Bei diesem Portal laufen mehrere Arbeitsschritte KI-gestützt: die Formulierung und Gliederung der Seitentexte, die recherchegestützte Auswahl und Prüfung der Datenquellen bei der Einrichtung sowie die Erstellung der Bildmotive, die als generierte Bilder und nicht als Stockfotos entstehen. Ob eine Website die Berufsbezeichnung Patentanwalt nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an allen Treffern geprüft wurden. Die Zusammenführung doppelter Kanzleien läuft rein mechanisch über Name, Postleitzahl und Straße. Name, Anschrift und sonstige Angaben der Kanzleien stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler, veraltete Angaben und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die genannten Quellen, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.