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Glossar

Einspruchsverfahren (Patent)

Innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Patenterteilung kann jede und jeder beim Deutschen Patent- und Markenamt Einspruch gegen das Patent erheben. Der Einspruch muss auf einen der gesetzlichen Widerrufsgründe gestützt und mit Tatsachen belegt werden. Am Ende steht die Aufrechterhaltung, die beschränkte Aufrechterhaltung oder der Widerruf des Patents.

Begriff
Einspruchsverfahren (Patent)
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Widerrufsgründe dafür listet Paragraf 21 Patentgesetz abschließend auf, auf den Paragraf 59 ausdrücklich verweist.

Nach Ablauf der neun Monate ist ein Einspruch nicht mehr möglich; wer ein Patent später angreifen will, braucht dafür eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 59 Patentgesetz (PatG) - Einspruch, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Bei diesem Portal laufen mehrere Arbeitsschritte KI-gestützt: die Formulierung und Gliederung der Seitentexte, die recherchegestützte Auswahl und Prüfung der Datenquellen bei der Einrichtung sowie die Erstellung der Bildmotive, die als generierte Bilder und nicht als Stockfotos entstehen. Ob eine Website die Berufsbezeichnung Patentanwalt nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an allen Treffern geprüft wurden. Die Zusammenführung doppelter Kanzleien läuft rein mechanisch über Name, Postleitzahl und Straße. Name, Anschrift und sonstige Angaben der Kanzleien stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler, veraltete Angaben und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die genannten Quellen, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.