Glossar
Patentanspruch
Der Patentanspruch legt fest, wofür genau Schutz beansprucht wird: er bestimmt den Schutzbereich des Patents. Jede Patentanmeldung muss nach Paragraf 34 Patentgesetz einen oder mehrere Patentansprüche enthalten, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll, gestützt auf die Beschreibung der Erfindung. Im Verletzungsstreit wird ausschließlich am Wortlaut der Ansprüche gemessen.
- Begriff
- Patentanspruch
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Neben den Ansprüchen verlangt Paragraf 34 Patentgesetz eine Beschreibung der Erfindung und, soweit nötig, Zeichnungen. Die Erfindung muss so deutlich und vollständig offenbart sein, dass eine Fachperson sie ausführen kann.
Die Formulierung der Ansprüche entscheidet über die Reichweite des späteren Schutzes: zu eng gefasst, umgeht die Konkurrenz das Patent leicht; zu weit gefasst, scheitert die Anmeldung an mangelnder Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 34 Patentgesetz (PatG) - Die Anmeldung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Bei diesem Portal laufen mehrere Arbeitsschritte KI-gestützt: die Formulierung und Gliederung der Seitentexte, die recherchegestützte Auswahl und Prüfung der Datenquellen bei der Einrichtung sowie die Erstellung der Bildmotive, die als generierte Bilder und nicht als Stockfotos entstehen. Ob eine Website die Berufsbezeichnung Patentanwalt nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an allen Treffern geprüft wurden. Die Zusammenführung doppelter Kanzleien läuft rein mechanisch über Name, Postleitzahl und Straße. Name, Anschrift und sonstige Angaben der Kanzleien stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
Fehler, veraltete Angaben und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die genannten Quellen, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.