Glossar
Patentanmeldung (Verfahren)
Eine Patentanmeldung entsteht mit dem Eingang beim Deutschen Patent- und Markenamt und muss nach Paragraf 34 Patentgesetz den Antrag, eine kurze Bezeichnung, mindestens einen Patentanspruch und eine Beschreibung der Erfindung enthalten. Bis zur Erteilung durchläuft sie ein eigenes Rechercheverfahren und, auf gesonderten Antrag, ein Prüfungsverfahren, jeweils mit eigener Gebühr und eigener Frist.
- Begriff
- Patentanmeldung (Verfahren)
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Die elektronische Anmeldung über DPMAdirekt kostet für bis zu zehn Ansprüche 40 Euro Grundgebühr, jeder weitere Anspruch 20 Euro zusätzlich; die Papieranmeldung ist teurer. Die Gebühr muss innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag beim Amt eingegangen sein, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Der Anmeldetag legt den Zeitrang der Erfindung fest und ist damit der Stichtag, an dem Neuheit und erfinderische Tätigkeit gegenüber dem Stand der Technik gemessen werden.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 34 Patentgesetz (PatG) - Die Anmeldung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- DPMA | Gebühren für Patentschutz, Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA),
Einsatz von Sprachmodellen
Bei diesem Portal laufen mehrere Arbeitsschritte KI-gestützt: die Formulierung und Gliederung der Seitentexte, die recherchegestützte Auswahl und Prüfung der Datenquellen bei der Einrichtung sowie die Erstellung der Bildmotive, die als generierte Bilder und nicht als Stockfotos entstehen. Ob eine Website die Berufsbezeichnung Patentanwalt nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an allen Treffern geprüft wurden. Die Zusammenführung doppelter Kanzleien läuft rein mechanisch über Name, Postleitzahl und Straße. Name, Anschrift und sonstige Angaben der Kanzleien stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
Fehler, veraltete Angaben und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die genannten Quellen, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.