PatentanwaelteListe

Glossar

Gewerbliche Anwendbarkeit

Gewerbliche Anwendbarkeit ist die dritte Patentierungsvoraussetzung nach Paragraf 1 Patentgesetz: Die Erfindung muss auf irgendeinem gewerblichen Gebiet, einschließlich der Landwirtschaft, hergestellt oder benutzt werden können. Die Hürde ist in der Praxis niedrig, sie schließt vor allem Vorgänge aus, die sich nicht wiederholt und gewerblich ausführen lassen, etwa rein private oder einmalige Vorgänge.

Begriff
Gewerbliche Anwendbarkeit
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

In der Praxis scheitern Anmeldungen fast nie an der gewerblichen Anwendbarkeit, sondern an der Neuheit oder der erfinderischen Tätigkeit. Das Kriterium dient vor allem dazu, rein theoretische oder nicht wiederholbare Vorgänge auszuschließen.

Paragraf 5 Patentgesetz definiert die gewerbliche Anwendbarkeit eigens: geschützt werden kann, was auf irgendeinem gewerblichen Gebiet, einschließlich der Landwirtschaft, hergestellt oder benutzt werden kann.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 Patentgesetz (PatG) - Patentfähige Erfindungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 5 Patentgesetz (PatG) - Gewerbliche Anwendbarkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Bei diesem Portal laufen mehrere Arbeitsschritte KI-gestützt: die Formulierung und Gliederung der Seitentexte, die recherchegestützte Auswahl und Prüfung der Datenquellen bei der Einrichtung sowie die Erstellung der Bildmotive, die als generierte Bilder und nicht als Stockfotos entstehen. Ob eine Website die Berufsbezeichnung Patentanwalt nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an allen Treffern geprüft wurden. Die Zusammenführung doppelter Kanzleien läuft rein mechanisch über Name, Postleitzahl und Straße. Name, Anschrift und sonstige Angaben der Kanzleien stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler, veraltete Angaben und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die genannten Quellen, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.