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Glossar

Neuheit (Patentrecht)

Neuheit ist eine der drei gesetzlichen Voraussetzungen für ein Patent nach Paragraf 1 Patentgesetz. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört, also vor dem Anmeldetag noch nirgends der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, weder durch Veröffentlichung noch durch Vortrag, Ausstellung oder Verkauf. Schon eine einzige neuheitsschädliche Vorveröffentlichung reicht aus, das Patent zu verhindern.

Begriff
Neuheit (Patentrecht)
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Anders als in manchen anderen Rechtsordnungen kennt das deutsche Patentrecht keine allgemeine Neuheitsschonfrist für eigene Veröffentlichungen. Eine Ausnahme lässt Paragraf 3 Absatz 5 Patentgesetz nur in engen Fällen zu, etwa bei offenkundigem Missbrauch zulasten der Anmelderin oder bei einer Zurschaustellung auf einer amtlich anerkannten internationalen Ausstellung, und auch dann nur innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung.

Ob eine Erfindung neu ist, prüft das Patentamt im Rechercheverfahren anhand von Datenbanken mit Patentliteratur und sonstigen Veröffentlichungen weltweit.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 Patentgesetz (PatG) - Patentfähige Erfindungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 3 Patentgesetz (PatG) - Neuheit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Bei diesem Portal laufen mehrere Arbeitsschritte KI-gestützt: die Formulierung und Gliederung der Seitentexte, die recherchegestützte Auswahl und Prüfung der Datenquellen bei der Einrichtung sowie die Erstellung der Bildmotive, die als generierte Bilder und nicht als Stockfotos entstehen. Ob eine Website die Berufsbezeichnung Patentanwalt nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an allen Treffern geprüft wurden. Die Zusammenführung doppelter Kanzleien läuft rein mechanisch über Name, Postleitzahl und Straße. Name, Anschrift und sonstige Angaben der Kanzleien stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler, veraltete Angaben und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die genannten Quellen, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.